VVGE 1971/75 Nr. 104, S. 118: Art. 10 Abs. 1 und Abs. 2 VV zum BauG. Erst der Eintritt der formellen Rechtskraft einer Verfügung beendet die Rechtshängigkeit. Diese tritt erst mit Ablauf der Rechtsmittelfrist ein. Entscheid des Regierungsr
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VVGE 1971/75 Nr. 104, S. 118: Art. 10 Abs. 1 und Abs. 2 VV zum BauG. Erst der Eintritt der formellen Rechtskraft einer Verfügung beendet die Rechtshängigkeit. Diese tritt erst mit Ablauf der Rechtsmittelfrist ein. Entscheid des Regierungsrates vom 26. September 1972 (Nr. 691). de| fr | it Schlagworte entscheid